Gründung
Firma gründen in der Schweiz: Rechtsform, Kapital und die ersten 90 Tage
Einzelfirma, GmbH oder AG? Was Kapital, Haftung, Kosten und Fristen bedeuten – und was direkt nach der Gründung auf dich wartet.
Sascha Pawela25. August 2026Stand: 25. September 20268 Min. Lesezeit
Fachlich geprüft von Sascha Pawela, Inhaber Pawela Treuhand GmbH

Die Rechtsform entscheidet über Haftung, Kapital und Steuern
Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen. Sie beeinflusst, wie viel Kapital du einschiessen musst, wofür du persönlich haftest und wie dein Unternehmen besteuert wird.
- Einzelfirma: tiefe Gründungskosten, keine Publikation – ab CHF 100'000 Umsatz ist der Handelsregistereintrag Pflicht. Du haftest mit deinem Privatvermögen.
- GmbH: Stammkapital von mindestens 20'000 Franken, voll einbezahlt, Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
- AG: Aktienkapital von mindestens 100'000 Franken, davon mindestens 50'000 einbezahlt, ideal für Wachstum und Beteiligungen.
Der Weg zur GmbH oder AG in sieben Schritten
Zwischen Notartermin und Handelsregistereintrag vergehen meist ein bis zwei Wochen. Erst mit dem Eintrag kann die Gesellschaft im Rechtsverkehr handeln – vorher sind die Gründer persönlich gebunden.
- Firmenname und Zweck definieren und im Handelsregister prüfen.
- Rechtsform wählen und Statuten oder Gründungsurkunde erstellen.
- Kapital bereitstellen und auf das Gesellschaftskonto einzahlen.
- Beurkundung beim Notar.
- Anmeldung beim Handelsregister.
- AHV-Anmeldung als Arbeitgeber und für dich als Organ.
- MWST-Anmeldung, falls die Schwelle erreicht ist oder du freiwillig beitrittst.
Was eine Gründung real kostet
- Notar- und Handelsregistergebühren je nach Kanton und Kapital.
- Kapital, das du einschiessen und für den Geschäftsaufbau verwenden kannst.
- Treuhand- und Beratungskosten für Statuten, Buchhaltung und Steuern.
- Laufende Kosten: Versicherungen, Kontoführung, Buchhaltung, digitale Tools.
Unser Tipp
Plane die ersten 12 Monate inklusive Reserven für Steuern und Sozialversicherungen. Viele Gründungen scheitern nicht am Umsatz, sondern an der Liquidität.
Die ersten 90 Tage nach der Gründung
- Geschäftskonto eröffnen und Buchhaltung sauber aufsetzen.
- Belege ab Tag eins strukturiert ablegen – digital und nachvollziehbar.
- AHV-Abrechnung und Lohnmeldungen einrichten, sobald du angestellte Personen beschäftigst.
- MWST: Anmeldung innert 30 Tagen nach Erreichen der Schwelle.
- Versicherungen prüfen: UVG, KTG, Betriebs- und Rechtsschutz.
- Verträge und Vorlagen für Kunden aufsetzen (Offerten, Rechnungen, AGB).
Einzelfirma oder GmbH – was passt zu dir?
Die Einzelfirma ist ideal für kleine, gut überschaubare Tätigkeiten mit tiefem Risiko. Sobald grössere Beträge, mehrere Vertragspartner oder persönliche Haftungsrisiken im Spiel sind, ist die GmbH meist die bessere Wahl.
Ein Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH sollte nie «schnell mal» passieren. Wird er steuerlich falsch vollzogen, entsteht eine steuerbare Veräusserung – mit echten Kosten. Richtig geplant ist die Umwandlung steuerneutral möglich.
Unser Angebot
Wir begleiten Gründungen und Umwandlungen von der Rechtsformwahl über den Businessplan bis zum Handelsregister – und richten Buchhaltung und Sozialversicherungen gleich mit ein.
Fragen zu diesem Thema?
Wir schauen uns deine Situation gerne persönlich an – kostenlos und unverbindlich.
Gesetzliche Grundlagen & Quellen
- Obligationenrecht (OR), SR 220
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), SR 831.10
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11
Stand: 25. September 2026 · Fachlich geprüft von Sascha Pawela, Inhaber Pawela Treuhand GmbH. Gesetzesangaben dienen der Orientierung; massgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Sozialversicherungsberatung dar. Massgeblich sind die jeweils aktuelle Gesetzgebung, die Praxis der Behörden sowie die konkreten Umstände deines Einzelfalls. Für verbindliche Auskünfte wende dich an uns oder an die zuständige Fachstelle.
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Sascha PawelaInhaber Pawela Treuhand GmbH«Komplexes vereinfachen – dich unkompliziert beraten. Du bekommst Antworten, die du verstehst.»
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