Steuern
Steueroptimierung für KMU-Inhaber: Lohn, Dividende und Vorsorge
Wie du Lohn, Dividende und Vorsorgebeiträge klug kombinierst, warum die Verrechnungssteuer wichtig ist und welche Stolperfallen es zu vermeiden gilt.
Sascha Pawela11. August 2026Stand: 25. September 20269 Min. Lesezeit
Fachlich geprüft von Sascha Pawela, Inhaber Pawela Treuhand GmbH

Drei Schrauben, ein Ziel: mehr Netto vom Brutto
Als Inhaber:in einer GmbH oder AG bestimmst du selbst, wie du dir Geld aus dem Unternehmen auszahlst. Genau hier liegen die grössten Hebel – und die grössten Fehler. Drei Stellschrauben entscheiden: der Lohn, die Dividende und die Vorsorge.
Lohn: abzugsfähig, aber sozialversichert
Der Lohn ist für die Firma eine abzugsfähige Ausgabe und senkt den steuerbaren Gewinn. Dafür fallen beim Inhaber Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Zudem muss der Lohn marktüblich und wirtschaftlich begründbar sein.
Ein zu tiefer Lohn ist aber genauso ein Problem: Dann steigt der Gewinn der Firma, und es droht der Vorwurf der verdeckten Gewinnausschüttung.
Dividende: tiefer besteuert, aber mit Verrechnungssteuer
Dividenden werden beim Empfänger tiefer besteuert als Lohn. Bei qualifizierenden Beteiligungen (in der Regel ab 10 %) sind beim Bund 70 % steuerbar; die Kantone befreien mindestens 50 % – dort sind also höchstens 50 % steuerbar.
Wichtig zu wissen: Auf Dividenden wird eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent abgezogen. Korrekt deklariert bekommst du sie zurück – bei nicht deklarierten Einkünften wird sie zur Strafe.
Wichtig
Die Verrechnungssteuer ist kein Steuerverlust, sondern eine Sicherung: Wer sauber deklariert, erhält sie zurück.
Der Mix entscheidet – nicht die eine Zahl
Ob mehr Lohn oder mehr Dividende sinnvoll ist, hängt von deiner Steuersituation, der Höhe des Gewinns, der Beteiligungsquote und der Vorsorgestruktur ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Wir rechnen für dich beide Varianten mit deinen echten Zahlen durch – inklusive Sozialversicherungen, Verrechnungssteuer und Steuerprogression. So siehst du schwarz auf weiss, welche Aufteilung dir netto mehr bringt.
Säule 2 und Säule 3a gezielt nutzen
- Einkäufe in die Pensionskasse sind abzugsfähig und senken den steuerbaren Gewinn oder dein Einkommen.
- Nach einem Einkauf gilt eine Sperrfrist von drei Jahren, wenn du das Kapital beziehen willst.
- Ohne Pensionskasse: bis 20 % des Nettoerwerbseinkommens, max. bis zum jährlichen Höchstbetrag. Mit PK gilt der tiefere Angestellten-Abzug.
- Der Bezug von Kapital wird separat und oft tiefer besteuert als laufender Lohn.
Unser Tipp
Plane Einkäufe über mehrere Jahre und immer im Blick auf einen möglichen Kapitalbezug. Wir prüfen die aktuellen Grenzwerte für dich, da sie jährlich angepasst werden.
Firmenwagen und Spesen: beliebte Stolperfallen
Ein Firmenwagen bringt Vorsteuer- und Abschreibungsvorteile, aber die Privatnutzung muss korrekt abgerechnet und versteuert werden. Bei einem privaten Auto lassen sich Geschäftsfahrten mit dem Pauschalansatz abrechnen.
Auch Spesen, Homeoffice und Privatentnahmen sind Prüfungspunkte: Wer sauber dokumentiert, hat bei einer Kontrolle nichts zu befürchten.
Dokumentation schlägt Optimierung
- Jede Zahlung aus der Firma klar als Lohn, Dividende oder Spese belegen.
- Privatentnahmen immer erfassen und richtig einordnen.
- Leistungen zwischen Firma und Inhaber mit Verträgen regeln und marktgerecht halten.
- Steuerliche Regelungen jährlich prüfen – Grenzwerte und Sätze ändern sich.
Unser Angebot
Wir erarbeiten mit dir eine mehrjährige Auszahlungs- und Vorsorgestrategie, die rechtssicher ist – ohne aggressive Gestaltungen, die im Nachhinein teuer werden.
Fragen zu diesem Thema?
Wir schauen uns deine Situation gerne persönlich an – kostenlos und unverbindlich.
Gesetzliche Grundlagen & Quellen
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11
- Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), SR 642.14
- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), SR 831.40
Stand: 25. September 2026 · Fachlich geprüft von Sascha Pawela, Inhaber Pawela Treuhand GmbH. Gesetzesangaben dienen der Orientierung; massgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Steuerberatung dar. Massgeblich sind die jeweils aktuelle Gesetzgebung, die Praxis der zuständigen Behörden und die konkreten Umstände deines Einzelfalls. Für verbindliche Auskünfte wende dich an uns oder an die zuständige Steuerbehörde.
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